Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Kofferverlust

Die Rechte von Fluggästen, die einen Kofferverlust erlitten haben, richtet sich im Wesentlichen nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).

Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, dass der Verlust sofort am Flughafen angezeigt wird und die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden müssen, da das Montrealer Übereinkommen vorsieht, dass Ansprüche binnen 21 Tagen geltend gemacht werden müssen. Wird diese Frist verpasst, so sind die Ansprüche verfristet.

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